S.g. Frau Weißmann,
wie in OTS0197 v. 1.10. berichtet, wurden die Diskussionsprotokolle der BI Heigerleinstraße übermittelt und alle genannten Anregungen sind nachzulesen. Darum gab es im Nachhinein keine Wünsche mehr, da ja alle bereits bekannt waren. Die Konsternierung ist aus diesem Grunde nicht nachvollziehbar:
- Wie im Protokoll ersichtlich, wünschten die AnrainerInnen einen Schutzweg. Dem Wunsch wurde nicht nachgekommen. Die Argumente sind nachzulesen. Daraus ist abzuleiten, dass Schutzwege unsicher sind, weil AutofahrerInnen sie nicht ernst nehmen.
- Ebenso nachzulesen ist die Zusicherungen zum Erhalt des Baumbestands mit Ausnahme von 2 Bäumen im Bereich der Einfahrt. Tatsächlich wurde am 19.8. aber ein weiterer Baumfällungsbescheid ausgestellt und exekutiert.
- Ebenso nachzulesen ist das Verlangen nach Fortführung des Radweges. Dem Wunsch wurde nicht entsprochen, als davon die Rede war, dass Parkplätze dadurch wegfallen würden.
- Und ebenfalls dokumentiert ist das Nein zum Wunsch von AnrainerInnen, zwischen den Bäumem wieder Rasen zu sähen.
Abgesehen von den ablehnenden Begründungen zu den Wünschen, über die sich endlos diskutieren ließe, bleibt es unseriös so zu tun, als würden alle Vorschläge der BürgerInnnen erfüllt worden. Weiterns:
- Das Parkverbot für alle Fahrzeuge mit einer Länge über 2m (LKW, Wohnmobile etc.) bezieht sich vermutlich auf die Breite. Dieses ergibt sich sowieso durch die Gesamtfahrbahnbreite und den daraus resultierenden Platz für den Parkstreifen.
- Der „Angstraum“ Brücke reduziert sich ohnehin, da gemäß privaten Kaufvertrag zwischen ÖBB und Hofer, die ungenutzte Brücke abzureisen war.
Derartige Punkte als Entgegenkommen anzupreisen, sprechen wieder für den kritisierten Stil, das Volk für dumm verkaufen zu wollen.
Aussagen wie „Die Anrainerinnen und Anrainer haben entschieden“ oder „Die im BürgerInnenbeteilungsverfahren zur Heigerleinstraße erarbeiteten Gestaltungsvorschläge werden unmittelbar umgesetzt“ sind daher irrführend. Wenn keine Distanzierung von solchen Falschmeldung erfolgt, muss von einer absichtlichen Täuschung von WählerInnen ausgegangen werden.
Unabhängiger Verwaltungssenat: dieser stellte übrigens auch verwundert fest, dass der Bezirk nicht von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machte, aber anderseits die Entscheidung gegen die BürgerInnen bedauert.
BürgerInneninitiativen stehen keine Steuergelder für permanente OTS-Bombardements zur Verfügung. Die dortige Erscheinungsfrequenz ist aber sicher kein Indikator für Wahrheitsgehalt.
Zusammengefasst:
- Bei der Neugestaltung Heigerleinstraße gibt es keine einzige Änderung aufgrund eines AnrainerInnenwunsches.
- Der angebliche massive Einsatz des Bezirkes für die Hofer-Einfahrtsverlegung wird sogar vom unabhängigen Verwaltungssenat in Frage gestellt.
- Halbherzige Gespräche oder kleine Änderungen nach Protesten bedeuten noch lange keine BürgerInnenbeteiligung.
Montag, 4. Oktober 2010
Offener Brief zu der bedauernswerte Auseinandersetzung über Bürgerbeteiligung via OTS
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